10. August 2014

Honorar

Ich habe keine Kassenverträge. Nach jeder Ordination erhalten Sie daher eine Honorarnote (basierend auf den erbrachten Leistungen) sowie einen Antrag auf Kostenrückerstattung an Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Impfstoffe werden gesondert berechnet.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen (z.B. GKK, BVA, …) übernehmen in der Regel 80 % des Kassentarifs für die Ordination oder sonstige ärztliche Leistungen. Wenn Ihr Kind zusatzversichert („private Krankenversicherung“) ist, ersetzt die private Krankenversicherung den Differenzbetrag zu meinem Honorar.

Bankomat-, VISA- oder Barzahlung möglich.